Kosten & Rahmenbedingungen

Psychotherapie

Privatpatienten

Als staatlich approbierte Psychotherapeutin für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) registriert. 

Meine Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) grundsätzlich übernommen. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.

Bei der Beihilfe und einigen privaten Versicherungen wird nach den ersten fünf Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen erwartet. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Vertrag psychotherapeutische Leistungen abdeckt.

Ich biete ausschließlich Kurzzeittherapie an – das heißt:
Eine zeitlich begrenzte, fokussierte Begleitung, um gezielt an aktuellen Belastungen, konkreten Themen oder Entwicklungsfragen zu arbeiten.

In der Regel umfasst die Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen und bis zu 6 Sitzungen für Bezugspersonenstunden, je nach Anliegen und Bedarf.

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie als Selbstzahler selbst zu übernehmen. In diesem Fall bleibt die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse vollständig geschützt, da keine Antragsformalitäten erforderlich sind und der Kasse keine Diagnosen mitgeteilt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss z.B. einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird. Das Honorar pro Sitzung richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Selbstgetragene Psychotherapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie eine Psychotherapie komplett selbst bezahlen, als auch für den Fall, dass Ihnen leiglich Zuzahlungen entstehen. In der rubrik außergewöhnliche Belastungen können Sie Rechnungen und Fahrten als Krankheitkosten aufführen. Das Finanzamt erfordert hierfür ggf. noch eine ärztliche Überweisung.

Gesetzliche Krankenkassen

Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge und somit nicht an der ambulanten Grundversorgung teilnehme, kann ich leider keine Patienten aufnehmen, die eine Therapie über die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren lassen möchten. Nur in Ausnahmefällen ist eine Therapie über das s.g. Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Kasse. 

Kostenübersicht- Zeit mit Tieren, die stärkt

 

Einzelsitzung: Prävention & Resilienzstärkung

Dauer: 45 Minuten - Kosten:   75,- €

Dauer: 60 Minuten - Kosten: 100,- € 

Dauer: 90 Minuten - Kosten: 150,- €          

                                                                                   

Persönlich begleitet, individuell abgestimmt

 

Gruppenkurs: Prävention & Resilienzstärkung

 Dauer: 90 Minuten pro Einheit
 Rhythmus: 1 x pro Woche | 8 Termine
 Teilnehmende: mind. 4 Personen
 Kosten: 60 € pro Termin und Person


Gruppenlernen, Austausch, Resilienz gemeinsam stärken

 

Tierische Auszeit

Einzelsitzung: Tierische Auszeit

Dauer: ca. 75 Minuten
Format: Einzelsetting
Kosten: 75 €


Entspannung, Achtsamkeit & Naturerlebnis mit Tieren

 

Hinweise

Alle Preise verstehen sich inkl. Vor- und Nachbereitung sowie ggf. Materialkosten zzgl. MwSt.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.

 

 

 

 

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